Unternehmensnachfolge: Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist mit der mündlichen Verhandlung die entscheidende Phase übergegangen
Mit der mündlichen Verhandlung am 08.07.2015 ist nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in die letzte entscheidende Phase übergangen. Eine endgültige Entscheidung und somit der Abschluss des seit nunmehr 2012 andauernden Verfahrens zur Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer bei der Übertragung von Betriebsvermögen ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit im vierten Quartal 2014 zu erwarten.
Egal wie entschieden wird, es wird sicher nicht besser
Nach bestehenden Regelungen, die ursprünglich zur nachhaltigen Stärkung des Mittelstandes durch den Gesetzgeber eingeführt wurden und nun seit 2012 vom Bundesverfassungsgericht kritisch beäugt werden, konnten sich die Erben von Betriebsvermögen ganz oder teilweise von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreien lassen, wenn sie in den folgenden fünf Jahren das Unternehmen weiterführen und dabei die zum Zeitpunkt der Übertragung bestehenden Arbeitsplätze (gemessen an der Lohnsumme) weitestgehend erhalten.
Auch wenn man im laufenden Verfahren noch nicht erkennen kann zu welcher Entscheidung sich das Bundesverfassungsgericht letztendlich durchringen wird, ist es sehr wahrscheinlich, dass Karlsruhe die Erbschaftsteuerregelungen in der jetzigen Form in der Gesamtheit oder zumindest teilweise als verfassungswidrig einstufen wird.
Das die aktuellen Regelungen und somit die heute noch bestehenden Möglichkeiten der steuerbegünstigten Übertragung von Unternehmen, ganz gleich welcher Größe und unabhängig des erwirtschafteten Gewinns völlig ohne Beanstandungen durch das oberste Gericht bewertet werden, schließen inzwischen alle Experten aus.
Eile ist dringend geboten
Wenn, wie zu erwarten ist, durch das Bundesverfassungsgericht Änderungen bei der erbschaftssteuerlichen Behandlung von Unternehmenserben gefordert werden, ist der Gesetzgeber gefordert. Je nach Entscheidung, kann er die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der bisher bestehenden Begünstigungen deutlich verschärfen und/oder die bisher bestehenden Begünstigen reduzieren und somit die vermeintliche Verfassungskonformität wieder herstellen.
Die Unternehmer/innen, die über eine zeitnahe Übertragung ihres Unternehmens an die nachfolgende Generation nachdenken oder sich bereits in der finalen Phase der Übertragung befinden, sollten dieses Verfahren kompetent vorantreiben und im Idealfall noch vor der zu erwartenden Entscheidung in Karlsruhe zum Abschluss bringen. Mithilfe fachlich versierter Experten Strategien entwickeln und Vorkehrungen ergreifen, die auch nach der wahrscheinlichen Änderung der Rahmenbedingen einen möglichst großen Handlungsspielraum für alle Beteiligten offen lässt.
.
Lesen Sie mehr zum Thema:
Erbschaftsteuerliche Regelungen verfassungswidrig
Unternehmensnachfolgen nach der Erbschaftsteuer-Entscheidung des BVerfG