Verbindliche Klärung
der Sozialversicherungspflicht
Den SV rechtlichen Status
für alle verbindlich klären
Unser Service:
- Ausführliche Analyse aller in Frage kommenden Beschäftigungsverhältnisse
- Begleitung von Statusfeststellungsverfahren (Sozialversicherungspflicht- und freiheit)
- Klärung der Beitragspflicht (LSK, LKK) für Landwirte und deren Angehörige
- Anwaltliche Begleitung im Widerspruchs- und Klageverfahren
- Überprüfung der Richtigkeit von in der Vergangenheit erlassenen Bescheiden
- Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen
- Schaffung einer langfristigen Rechtssicherheit
Sie sind als Gesellschafter Geschäftsführer, Prokurist oder mitarbeitendes Familienmitglied im Unternehmen tätig und sind über Ihren aktuellen sozialversicherungsrechtlichen Status im Bilde?
Ihr vor Jahren von einer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung Bund bescheinigter sozialversicherungsfreier Status hält auch zukünftig der inzwischen erheblich veränderten höchstrichterlichen Rechtsprechung stand?
Bereits in den Jahren 2012 bis 2015 fällte das BSG Urteile, nach denen Gesellschafter -Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung, die über keine in der Satzung verankerten besonderen Rechtsmacht verfügen, als grundsätzlich sozialversicherungspflichtig einzustufen sind. Dies führt dazu, dass die vermeintlich sicher glaubte Sozialversicherungsfreiheit zehntausender Unternehmer in Frage gestellt wird. Eine zukünftige Sozialversicherungspflicht sowie Beitragsnachforderungen in empfindlicher Höhe drohen!
Wir unterstützten Sie bei der korrekten Bewertung sowie dem Erhalt Ihres aktuellen SV-rechtlichen Status. Unsere spezialisierten externen Rechtsanwälte prüfen die Rechtssicherheit von bereits in der Vergangenheit gefällten Entscheidungen und passt vertragliche Regelungen an die Vorgaben der aktuellen Rechtsprechung an. Im Anschluss begleiteten wir Sie bei der verbindlichen Klärung Ihres SV-rechtlichen Status und schützten somit Sie und Ihr Unternehmen dauerhaft vor unangenehmen Überraschungen.
BSG: Trotz veränderter Rechtsprechung kein Vertrauensschutz
Die Sozialversicherungsfreiheit Zehntausender
Unternehmer/innen in Gefahr!
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