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Sozialversicherung kurz erklärt: Die neue abschlagsfreie Rente mit 63

Die Rente mit 63 ist ein Teil der vor der großen Sommerpause verabschiedeten Rentenreform 2014. Was verbirgt sich hinter der Rente ab 63 im Detail? Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick.

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Sozialversicherung kurz erklärt: Für viele unbekannt, die Erziehungsrente

Die Erziehungsrente ist eine der unbekanntesten Renten. Sie zählt zu den Versichertenrenten und wird somit nicht aus der Versicherung der Verstorbenen gezahlt. Die Erziehungsrente dient als Unterhaltsersatz bei Tod des geschiedenen Ehepartners und soll die Erziehung der Kinder finanziell unterstützen. Weiterlesen

Sozialversicherung kurz erklärt: Die Waisenrente

Kinder von verstorbenen, gesetzlich versicherten Eltern haben einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Ist ein Elternteil verstorben, haben Sie Anspruch auf eine Halbwaisenrente. Sind beide Eltern verstorben, erhalten Sie eine Vollwaisenrente. Weiterlesen

Sozialversicherung kurz erklärt: Die Witwenrente

Im Falle des schmerzlichen Verlustes eines Ehepartners, sieht die gesetzliche Rentenversicherung eine Hinterbliebenenabsicherung vor. Diese Hinterbliebenenabsicherung wurde mit Wirkung zum 01.01.2005 auf eingetragene Lebenspartner ausgeweitet. Ein seit 2002 Rentensplitting mögliches schließt eine Hinterbliebenenrente aus. Weiterlesen

Sozialversicherung kurz erklärt: Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Im Jahr 2001 wurden die Renten wegen Berufsunfähigkeit und Renten wegen Erwerbsunfähigkeit durch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ersetzt. Ergänzt werden diese beiden Renten durch die für einen verschwindend geringen Anteil der Versicherten mögliche Rente für Bergleute. Weiterlesen

Sozialversicherung kurz erklärt: Die verschiedenen Versichertenrenten

Versichertenrenten sind Renten, die aus eigener Versicherung gezahlt werden. Im Gegensatz zur Hinterbliebenenrente, die nicht zu den Versichertenrenten gezählt wird, erhalten nur diejenigen eine Versichertenrente, die selbst Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.  Der Bezug von Versichertenrenten ist im § 99 Abs. 1 SGB VI geregelt. Weiterlesen