Erneut überraschendes Urteil zur Scheinselbständigkeit
Beobachtet man die letzten Urteile, scheint der Trend einer grundsätzlichen Annahme der Scheinselbständigkeit und somit das Vorliegen einer Sozialversicherungspflicht zumindest seitens der Richter gebrochen. Diese positive Entwicklung für Auftraggeber und dessen Auftragnehmer wird durch ein jetzt veröffentlichtes Urteil (S 45 R 1190/14) vom Sozialgericht Düsseldorf bestätigt. Weiterlesen