BGH Urteil erfordert dringende Überarbeitung von Patientenverfügungen
Viele der aktuell vorhandenen Patientenverfügungen sind nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) für die behandelnden Ärzte nicht bindend, da sie zu unbestimmt sind. In seinem Beschluss vom 06.07.2016 (Az. XII ZB 61/16) hat der BGH klargestellt, dass eine Patientenverfügung nur dann eine unmittelbare Bindungswirkung entfaltet, wenn sie konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung, bzw. Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen enthält. Weiterlesen