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BFH AZ XR23/15:
Keine Fünftelungsregelung bei Kapitalabfindungen einer Pensionskasse

Erneut lässt ein BFH-Urteil die Fachwelt aufhorchen: Wurde noch in einem vorinstanzlichen Urteil die Anwendung der Fünftelungsregelung nach § 34 EStG sogar für Kapitalabfindungen einer Pensionskasse bestätigt, so wurde dies durch eine jungst getroffene Entscheidung des BFH revidiert und folgt man der Begründung der zuständigen Richter sogar für alle(!) Durchführungswege der bAV verneint.
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