Wegfall der Freigrenze für Sachbezüge in 2014: Ist dies das Aus für die betriebliche Krankenversicherung?
Seit dem 01.01.2014 darf bei Beiträgen des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung, wie z.B. der privaten Kranken- oder Pflegezusatzversicherung die bisher bestehende 44,- EUR Freigrenze nicht mehr angewandt werden. Bedeutet dies das Aus für die betriebliche Krankenversicherung?