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Wegfall der Freigrenze für Sachbezüge in 2014: Ist dies das Aus für die betriebliche Krankenversicherung?

Seit dem 01.01.2014 darf bei Beiträgen des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung, wie z.B. der privaten Kranken- oder Pflegezusatzversicherung die bisher bestehende 44,- EUR Freigrenze nicht mehr angewandt werden.  Bedeutet dies das Aus für die betriebliche Krankenversicherung?

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