Sozialversicherung kurz erklärt: Die verschiedenen Versichertenrenten
Versichertenrenten sind Renten, die aus eigener Versicherung gezahlt werden. Im Gegensatz zur Hinterbliebenenrente, die nicht zu den Versichertenrenten gezählt wird, erhalten nur diejenigen eine Versichertenrente, die selbst Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Der Bezug von Versichertenrenten ist im § 99 Abs. 1 SGB VI geregelt.
Zu den Versichertenrenten zählen die Renten wegen Alters, die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, sowie die Erziehungsrente.
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Renten wegen Alters sind:
- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (nur für Berechtigte bis Jahrgang 51)
- Altersrente nach Altersteilzeit (nur für Berechtigte bis Jahrgang 51)
- Altersrente für Frauen (nur für Berechtigte bis Jahrgang 51)
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Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Rente für Bergleute
- Rente wegen Berufsunfähigkeit (Rentenbeginn bis 31.12.2000)
- Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (Rentenbeginn bis 31.12.2000)
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