Betriebsrentenstärkungsgesetz in den Bundesrat-Ausschüssen:
Kritik und konkrete Empfehlungen zur Nachbesserung

Nachdem im Dezember der Gesetzentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRStärkungsG) vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, haben sich nun die einzelnen Ausschüsse des Bundesrates mit dem Gesetzentwurf befasst. Das Ergebnis: Eine ausführliche Stellungnahme sowie konkrete Empfehlungen zur Nachbesserung.

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Nachbesserungen dringend gefordert

Gleich drei Ausschüsse des Bundesrates haben sich in den vergangenen Tagen ausführlich mit dem vom Bundeskabinett im Dezember verabschiedeten Gesetzentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz befasst. In dessen Ergebnis haben der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Finanzausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss ausführlich Stellung bezogen und unter anderem folgende Änderungsvorschläge zur genaueren Prüfung unterbreitet:

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Reine Beitragszusagen auch für kleine und mittlere Betriebe

Auch kleinere Unternehmen, bei denen kein Betriebs- oder Personalrat besteht, sollen die Möglichkeit zur Einführung der im Sozialpartnermodell enthaltenen reinen Beitragszusage erhalten.

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Grundsätzliche Ausweitung des Sozialpartnermodells

Auch nicht tarifgebundene Unternehmen sollen die Möglichkeit zur Aufnahme in das Sozialpartnermodell erhalten. Sachbezogene Anlehnungskriterien sollen abschließend geregelt werden.

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Nachbesserungen bei der Verbeitragung

So soll z.B. die Machbarkeit der derzeitigen 100 %-tigen Verbeitragung der Betriebsrenten außerhalb der Riesterförderung zur gesetzlichen Krankenversicherung geprüft werden.

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Garantien sollen weiterhin möglich sein

Neben der vorgesehenen reinen Beitragszusage, soll es bei Direktversicherungen nach wie vor die Möglichkeit zur wahlweisen Gewährung einer Teil- oder Vollgarantie geben. Ein grundsätzliches Garantieverbot sei nicht notwendig.

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Reduzierung des steuerlichen Rechnungszinses

Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens soll dringend geprüft werden, ob der derzeitige steuerliche Rechnungszins zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen von derzeit  6% gesenkt werden muss.

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Wie geht es nun weiter?

Ab dem 10. Februar wird sich der Bundesrat erstmalig mit dem Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz befassen. Ab dem 9. März soll es eine erste Lesung im Bundestag geben und im Anschluss gegen Ende März eine öffentliche Anhörung sowie weitere Lesungen folgen.

Ab Juni könnte dann das zukünftige Gesetz den Bundesrat endgültig passieren, so dass das Inkrafttreten wie geplant zum 01.01.2018 erfolgen kann.

Zur ausführlichen Stellungnahme

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Lesen Sie mehr:

BRStärkungsG Teil1: Das Sozialpertnermodell

BRStärkungsG Teil2: Die steuerliche Förderung

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