Die Betreuungsverfügung
Leider kann es ganz schnell gehen. Ein Unfall im täglichen Leben, eine schwere Krankheit oder einfach nur das altersbedingte Nachlassen Ihrer geistigen Kräfte können dazu führen, dass Sie Ihre Angelegenheiten ganz oder auch nur teilweise nicht mehr eigenständig regeln können und im ungünstigsten Fall ein Betreuungsgericht einen Ihnen völlig fremden Betreuer mit der Erledigung Ihrer Angelegenheiten betraut. Mit einer Betreuungsverfügung können aktiv die Auswahl des Betreuers und dessen Aufgaben in Ihrem Sinne beeinflussen.