Einträge von

Unternehmensnachfolge: Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist mit der mündlichen Verhandlung die entscheidende Phase übergegangen

Mit der mündlichen Verhandlung am 08.07.2015 ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in die letzte entscheidende Phase übergangen. Eine endgültige Entscheidung und somit der Abschluss des seit nunmehr 2012 andauernden Verfahrens zur Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer ist mit großer Wahrscheinlichkeit im vierten Quartal 2014 zu erwarten.

Konsequenzen für Familiengesellschaften durch die Rechtsprechung des Bundessozialgericht vom 29.08.2012, 12 KR 25 10 R

Das Kriterium der Familiengesellschaft wird künftig keine Relevanz mehr haben. Auf die Frage, ob ein in einer Familiengesellschaft tätiger Geschäftsführer tatsächlich Weisungen erhalten hat oder ob familiäre Bindungen solche Weisungen in der Vergangenheit verhinderten, kommt es nicht mehr an. Das bedeutet derweil nicht, dass Minderheitsgesellschafter in Familiengesellschaften künftig automatisch als sozialversicherungspflichtig anzusehen wären.

Vermögensnachfolge gestalten – Verantwortung zeigen

Die eigene Vermögensnachfolge sollte sorgfältig geplant und so geregelt werden, dass Angehörige oder nahe stehende Personen ausreichend abgesichert sind und die eigenen Vorstellungen auch in der Zukunft Bestand haben. Häufig ist auch und besonders eine verlässliche Regelung der Unternehmensnachfolge erforderlich. Dies sollten Sie schon bei der Abfassung und Gestaltung Ihrer Gesellschaftsverträge berücksichtigen.