Vermögensnachfolge gestalten – Verantwortung zeigen
Die eigene Vermögensnachfolge sollte sorgfältig geplant und so geregelt werden, dass Angehörige oder nahe stehende Personen ausreichend abgesichert sind und die eigenen Vorstellungen auch in der Zukunft Bestand haben. Häufig ist auch und besonders eine verlässliche Regelung der Unternehmensnachfolge erforderlich. Dies sollten Sie schon bei der Abfassung und Gestaltung Ihrer Gesellschaftsverträge berücksichtigen.
Werden keine testamentarischen Verfügungen getroffen, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Dies ist jedoch nicht ausreichend und entspricht in der Regel nicht Ihren Wünschen.
Nötig ist daher eine frühzeitige, an den jeweiligen familiären, gesellschafts- und steuerrechtlichen Bedürfnissen ausgerichtete Beratung bei der Gestaltung erbrechtlicher Lösungen oder der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Diese verhindert Streit um die Nachfolge und sorgt oft auch für eine Kostenreduzierung insbesondere im Bereich der Steuern. Ihr Vermögen ist zu wertvoll, um es dem Zufall zu überlassen. Bei Unternehmern kommt noch dazu, dass sich nicht nur die Familie sondern auch Ihre Mitarbeiter darauf verlassen, dass Sie vorgesorgt haben.
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