Erbschaftsteuerrechtliche Regelungen verfassungswidrig

Unternehmer aufgepasst! Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:

Die Verschonung von Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens in §§ 13a und 13b ErbStG ist angesichts ihres Ausmaßes und der eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Es wurde eine Übergangsfrist für den Gesetzgeber bis zum 30.06.2016 gewährt.

Dies führt aber in der Form der Äußerungen des Gerichts nicht dazu, dass bis dahin alles gut wäre, sondern dass auf Grund von Rückwirkungsmöglichkeiten große Rechtsunsicherheiten für Unternehmen in Nachfolgesituationen oder ungeplanten Nachfolgen – also Todesfällen – drohen. Eine weise Vorsorge und Planung von Nachfolgen ist nun wichtiger denn je. Das einzig Gute an der Entscheidung ist die Rechtssicherheit nun für alle Unternehmensnachfolgen, die ich in diesem Jahr begleiten durfte.

Die großen Aufgaben liegen nun vor uns und vor der Politik, eine Lösung zu finden, die unsere Unternehmen schützt. Dieser Schutz von Unternehmen ist aber nicht Unternehmerselbstzweck, sondern der Schutz des Rückgrats unserer gesamten Gesellschaft wie beispielsweise der Schutz von Arbeitsplätzen, sozialem und ehrenamtlichem Engagement und der Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

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Unternehmensnachfolgen nach der Erbschaftsteuer-Entscheidung des BVerfG in der Übergangszeit bis 30.06.2015

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