Die Patientenverfügung

Nur durch eine korrekt verfasste Patientenverfügung können Sie auch in gesundheitlichen Notsituationen Einfluss auf ärztliche Maßnahmen nehmen. Ihren Angehörigen mögliche Zweifel ersparen und Ihr Selbstbestimmungsrecht auch in den unschönen Phasen des Lebens wahren.   

Es kann jederzeit passieren! Ein Missgeschick im täglichen Leben, eine kleine Unachtsamkeit eines  Verkehrsteilnehmers oder eine schwere Erkrankung können das Leben von jetzt auf gleich verändern. Können im Extremfall bedeuten, dass nicht mehr Sie, sondern Ihnen meist unbekannte Ärzte über Ihr Leben, bzw. die Anwendung von z.B. lebenserhaltenden Maßnahmen, ganz gleich welche Auswirkungen diese auf Ihr weiteres Leben haben, in kürzester Zeit und ohne zuvor erfolgte Abstimmung mit Ihnen entscheiden.

Um jedoch auch in diesen unschönen Situationen das Selbstbestimmungsrecht weitestgehend zu wahren und Ihren Angehörigen Zweifel über die Richtigkeit möglicher Entscheidungen zu ersparen, kann jeder von uns bereits in gesunden Tagen vorausschauende Anweisungen in Form einer Patientenverfügung erteilen.

Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer gesundheitlich bedingten Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die behandelnden Ärzte und ihr Team. Sie bezieht sich ausschließlich auf medizinische Maßnahmen und wird in der Regel im Zusammenhang mit der Verweigerung von lebensverlängernden Maßnahmen verfasst. Zusätzlich können Sie in der Patientenverfügung Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung Ihres Willens an einen durch Sie im Vorfeld bestimmten gesetzlichen Vertreter formulieren.

In der Patientenverfügung können Sie Ihren Willen und die Art und Weise der späteren medizinischen Behandlungen für den Fall der eingetretenen eigenen Entscheidungsfähigkeit schriftlich abfassen. Sie können im Rahmen einer Patientenverfügung jedoch nicht regeln, welche Personen die sich daraus ergebenen Entscheidungen treffen dürfen oder dafür Sorge tragen, dass Ihr Wille in die Tat umgesetzt wird. Die Auswahl dieser Vertrauenspersonen können Sie ausschließlich in einer Vorsorgevollmacht vornehmen oder in einer Betreuungsverfügung zumindest in Ihrem Sinne beeinflussen.

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Die Rechtliche Anforderungen

Als Patientenverfügung gilt eine schriftliche Regelung, die für den Fall getroffen wurde, der noch nicht unmittelbar bevorstand. Sie muss vom Patienten eigenhändig durch eine Namensunterschrift oder durch ein von einem Notar beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet sein. Der Verfasser einer Patientenverfügung muss nach deutschem Recht volljährig und einwilligungsfähig sein.

Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Im Gegensatz zur Erstellung der Verfügung, ist für den Widerruf keine Schriftform einzuhalten. Auch kann ein Widerruf im Notfall ohne Worte nur durch ein entsprechendes Verhalten erfolgen. Es muss allerdings klar erkennbar sein, dass sich der Wunsch des Patienten geändert hat.

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Die Aufbewahrung

Haben Sie eine Patientenverfügung verfasst, so sollten Sie  diese so aufbewahren, dass die später behandelnden Ärzte, die Bevollmächtigten, die Betreuer oder gegebenenfalls das Betreuungsgericht  im Fall des Falles schnellstmöglich Kenntnis über die Existenz der Patientenverfügung und dem Ort der Aufbewahrung erlangen.

Dazu ist es hilfreich, einen Hinweis auf das Bestehen und dem Aufbewahrungsort der Patientenverfügung, ggf. gemeinsam mit weiteren Informationen, wie z.B. dem Hinweis auf Bestehen einer Vorsorgevollmacht, z.B. in der unmittelbaren Nähe zum Personalausweis ständig bei sich zu führen.

Genauso sollte bei Aufnahme in ein Krankenhaus oder eine andere Pflegeeinrichtung auf das Bestehen einer Patientenverfügung hingewiesen werden. Wenn Sie im Voraus  eine Vertrauensperson bevollmächtigt haben, sollten Sie diese unbedingt über die Existenz und den Aufbewahrungsort der Verfügung  informieren.

Bitte beachten Sie, dass in einem Notfall der möglichst schnelle und unkomplizierte Zugriff auf die Patientenverfügung gewährleistet ist.

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Die Verbindlichkeit

Der Patientenwille ist gemäß § 630d BGB durch den Arzt zu akzeptieren. Wenn eine Patientenverfügung vorliegt und diese eindeutig auf die vorliegende Behandlungssituation zutrifft, haben die behandelnden Ärzte die Patientenverfügung zu beachten. Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafrechtlich verfolgt werden.

Gemäß der seit 2009 bestehenden  gesetzlichen Regelung, soll bei der Feststellung des Patientenwillens nahen Angehörigen oder sonstigen, vom Patienten vorab bestimmten Vertrauenspersonen zusätzlich die Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, insofern dies ohne erhebliche Verzögerungen möglich ist.

Wenn zwischen Ihren Angehörigen, bzw. den von Ihnen bevollmächtigten Vertrauenspersonen und den behandelnden Ärzten kein Einvernehmen über den Inhalt der Patientenverfügung und somit Ihren mutmaßlichen Willen besteht, benötigen die von Ihnen bestimmten Betreuer für eine Entscheidung die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Das zuständige Amtsgericht prüft dann anhand der vorliegenden Patientenverfügung, ob die angestrebte Behandlung oder deren Unterlassung dem Willen des Patienten entspricht. 

Da jedoch in einer Patientenverfügung in der Regel nur grundlegende Festlegungen getroffen werden können und selten eine konkrete Entscheidung für jede später möglich eintretende Behandlungssituation gefällt werden kann, sollten Sie zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vertrauensperson im Rahmen einer Vorsorgevollmacht festlegen  oder im Rahmen einer Betreuungsverfügung empfehlen, die im eingetretenen gesundheitlichen Ernstfall für die Umsetzung der Patientenverfügung Sorge trägt und Entscheidungen für die konkrete Behandlungssituation  in Ihrem Sinne treffen darf.

Eine Patientenverfügung ist umso hilfreicher,  je zeitnaher und konkret krankheitsbezogener sie formuliert ist. Daher ist es zu empfehlen, eine Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen und bei Auftreten einer schweren Krankheit unter der Zuhilfenahme von Spezialisten zu überprüfen und ggf. anzupassen.

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Der empfohlene Aufbau einer Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung sollte folgende Bestandteile enthalten:

  • Eingangsformel
  • Situation, für die die Patientenverfügung gelten soll
  • Festlegung zu ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen
  • Wünsche zu Ort und Begleitung (optional)
  • Aussagen zur Verbindlichkeit (optional)
  • Hinweise auf weitere bestehende Vorsorgeverfügungen (optional)
  • Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung (optional)
  • Regelungen zur möglichen Organspende (optional)
  • Schlussformel
  • Datum, Unterschrift
  • Aktualisierungen mit Datum und Unterschrift (optional)
  • Anhang über die persönlichen Wertvorstellungen

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Die zusätzliche Angabe persönlicher Wertvorstellungen hilft zu verstehen

Die in der Patientenverfügung festgelegten Anordnungen über die Art und den Umfang ärztlicher Maßnahmen beruhen auf Ihre ganz persönlichen Wertvorstellungen. Der Haltung gegenüber dem Leben, religiösen Anschauungen, Hoffnungen und Ängsten. Um die in der Patientenverfügung von Ihnen getroffenen Festlegungen besser nachvollziehen zu können, ist es für das medizinische Behandlungsteam und für die bevollmächtigten Betreuer ausgesprochen hilfreich Ihre persönliche Auffassung dazu zu kennen.

Das ist umso wichtiger, wenn es in Bezug auf Ihren Patientenwillen Auslegungsprobleme gibt oder wenn die konkrete Behandlungssituation, wie in vielen Fällen,  nicht genau derjenigen entspricht, die Sie in der Patientenverfügung beschrieben haben. Daher kann die zusätzliche schriftliche Angabe Ihrer eigenen Wertvorstellung eine wichtige Ergänzung der Patientenverfügung sein.

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Das richtige Verfassen einer Patientenverfügung

Da eine Patientenverfügung in erster Linie eine Anweisung an das medizinische Behandlungsteam darstellt, empfiehlt es sich NICHT, sie mit eigenen Worten zu formulieren, sofern Sie nicht selbst über gute medizinische Kenntnisse verfügen.

Es gibt eine Vielzahl verschiedener Vorlagen und Muster für Patientenverfügungen, die in fundierter Weise dem neuesten Stand der Medizin und Recht entsprechen.

Da jedoch die Patientenverfügung, wie auch die weiteren Vorsorgeregelungen, Ihren ganz persönlichen Vorstellungen entsprechen. Die unterschiedlichen Lebens- und Behandlungsphasen, sowie eventuell bereits  bestehende gesundheitliche Merkmale und der gesetzliche Rahmen unbedingt berücksichtigt werden sollten, ist es ratsam die Patientenverfügung mit der Unterstützung  von fachkundigen Experten zu erstellen, regelmäßig zu überprüfen und auf ggf. neu eingetretene Lebensumstände hin anpassen zu lassen.

Genauso hilfreich ist es Sie mit dem Arzt oder der Ärztin Ihres Vertrauens zu besprechen und die Angehörigen oder die von Ihnen bestimmten Vertrauenspersonen über den aktuellen Stand der Patientenverfügung zu informieren.

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Genügt das alleinige Verfassen einer Patientenverfügung?

Mit der Patientenverfügung dokumentieren Sie Ihren Willen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind über bestimmte ärztliche Maßnahmen, vor allem der Einleitung und der Fortsetzung einer lebenserhaltenden Behandlung, entscheiden können.

Jedoch sollten Sie auch unbedingt sicherstellen, dass dieser Wille im Zweifel auch  durch von Ihnen bestimmten Vertrauenspersonen zur Geltung gebracht werden kann. Daher empfiehlt es sich in jedem Falle, die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht oder zumindest mit einer Betreuungsverfügung sinnvoll zu kombinieren.

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