Terminsache: Freiwillige Rentenbeiträge bis März bezahlen

Wer nicht sozialversicherungspflichtig ist oder sich von der Beitragspflicht befreit hat, kann durch freiwillige Beitragszahlungen einen Anspruch auf gesetzliche Altersrente erwerben. Ihn erhöhen oder Anwartschaften, z.B. auf Rente wegen Erwerbsminderung erhalten.

Stichtag 31. März 2015

Wer freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen möchte, sollte sich den 31. März 2015 dick in seinem Kalender vermerken. Dieser Tag ist die letzte Möglichkeit rückwirkende Beiträge für 2014 zu zahlen. Besonders wichtig ist diese Frist für diejenigen die durch freiwillige Beiträge ihre bestehende Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten wollen.

Die Höhe der Beiträge können Sie weitestgehend frei bestimmen. Der monatliche Mindestbeitrag liegt aktuell bei 85,05 EUR und kann bis zu einen Höchstbeitrag von 1.124,55 EUR aufgestockt werden.

.

Lesen Sie mehr zu dem Thema:

freiwillige Rentenbeiträge

zurück zum Experten Blog