Die neue Rente ab 63 bedeutet nicht die Schaffung einer neuen Regelaltersgrenze! Ein mögliches Problem für die betriebliche Altersversorgung.

Seit dem 01.07.2014 können langjährig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung bereits mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Möchten die frischgebackenen Rentner nun auch auf die zugesagte Betriebsrente zurückgreifen, führt dies oft zu Problemen.

Ist es doch erst seit dem Frühsommer diesen Jahres beschlossene Sache, haben nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bereits 85.000 Versicherte den Bezug der abschlagfreien Rente ab 63 beantragt. Nach Schätzungen der Experten können allein in diesem Jahr noch ca. 150.000 Versicherte folgen. Versorgungsordnung

Welche Auswirkungen hat dies für die Unternehmen und die betriebliche Altersversorgung?

Eines steht fest. Dem in Zukunft dramatisch steigenden Mangel an erfahrenen Fachkräften wird die neue Rentenreform nicht zuträglich sein. Auch sind die konkreten Auswirkungen der Rente ab 63 auf die betriebliche Altersversorgung nicht gänzlich durchleuchtet.

Festzuhalten ist, dass die zum  1. Juli 2014 eingeführte Rentenreform keiner Herabsetzung der Regelaltersgrenze gleichkommt.  Es bleibt bei der im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz festgesetzten Erhöhung der Regelaltersgrenze von 65 auf schrittweise 67.

Möchte ein langjährig Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung neben der ihm neuerdings zustehenden Rente mit 63 nun auch abschlagfrei auf die zugesagte Betriebsrente zurückgreifen, führt dies in der Regel zu Problemen. Da die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist, hat er – wenn überhaupt – nur Anspruch auf eine, gemäß in den jeweiligen Versorgungssystemen vereinbarten Regelungen gekürzte Firmenrente.  Hierauf sollten alle Arbeitgeber die möglich betroffenen Arbeitnehmer rechtzeitig hinweisen.

Dringender Anpassungsbedarf bei jeder Versorgungsordnung

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Auch wenn es sich bei der eingeführten abschlagfreien Rente mit 63 nur um eine zeitlich begrenzte Sonderregelung handelt, sollten alle betrieblichen Versorgungssysteme dringend an diese Neuregelung angepasst werden. Nur so können sich Arbeitgeber vor unliebsamen Streitigkeiten mit der „neuen Rentnergeneration“ schützen. Mit dem Rat von Experten mögliche Gestaltungsspielräume nutzen und mit ein bisschen Glück die eine oder andere dringend benötigte erfahrene Fachkraft auch über das 63. Lebensjahr hinaus dem Unternehmen erhalten.

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