Sozialversicherung kurz erklärt: Die neue Mütterrente
Neben der Rente mit 63, stellt die neue Mütterente den bedeutendsten Teil der vor der großen Sommerpause verabschiedeten Rentenreform 2014. Was verbirgt sich hinter den neuen Regelungen? Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick.
Was bedeutet die Mütterrente?
Ab dem 1. Juli 2014 werden die Erziehungszeiten von Eltern, die vor 1992 Kinder bekommen haben stärker angerechnet. Statt einem Jahr, werden nun zwei Erziehungsjahre anerkannt. Dadurch können sich die späteren Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten erhöhen.
Wie wirkt sich die Mütterrente auf die spätere Rentenhöhe aus?
Wenn am 30.06.2014 bereits ein Anspruch auf eine Rente bestand, so wird diese für jedes vor 1992 geborene Kind pauschal um einen Entgeltpunkt erhöht. Das Entspricht in etwa einer Rentenerhöhung der Bruttorente von 28,61 EUR im Westen und 26,39 EUR in den neuen Bundesländern. Eine Rentennachzahlung für den Zeitraum vor dem 01.07.2014 gibt es nicht.
Wie erhält man die erhöhte Rente, wenn man bereits eine Rente bezieht?
Die Berücksichtigung der Mütterente erfolgt für bestehende Renten automatisch. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Wie erhält man die erhöhte Rente, wenn man noch keine Rente bezieht?
Wer am 30.06.2014 noch keinen Rentenanspruch hat und bereits die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten beantragt hat, bzw. diese bereits im Rentenkonto gespeichert sind, braucht ebenfalls nichts zu unternehmen. Die Berücksichtigung der neuen Mütterrente wird durch die Deutsche Rentenversicherung automatisch geprüft und im Versicherungskonto nachgebucht.
Wenn die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten noch nicht beantragt wurde, sollte dies nachgeholt werden. Die Prüfung und spätere Berücksichtigung der Mütterente wird im Anschluss von der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt.
Wird die Mütterente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet?
Ja.
Kann die Mütterrente die Höhe einer Hinterbliebenenrente beeinflussen?
Ja, es kann unter Umständen eine Minderung der Hinterbliebenenrente stattfinden. Wenn die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder nicht beim Hinterbliebenen, sondern beim Verstorbenen anerkannt worden sind, kann sich die Hinterbliebenenrente erhöhen.
Hat die Mütterente einen möglichen Einfluss auf einen bereits abgeschlossenen Versorgungsausgleich nach einer Ehescheidung?
Wenn sich die Rente durch die Mütterente erhöht, können die Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs gegeben sein. Die Neuberechnung kann von einem Beteiligten beim Familiengericht beantragt werden. Bevor jedoch vorschnell ein Antrag auf Abänderung gestellt wird, sollten alle möglichen Auswirkungen, die dann ggf. über die bloße Berücksichtigung der Mütterrente hinausgehen können, von einem Experten genau geprüft werden.
Gibt es die Mütterente auch für Väter?
Ja. Die Mütterente kann Mütter aber auch Väter betreffen. Je nachdem, bei wem die Kindererziehungszeiten im Rentenversicherungskonto berücksichtigt werden.
Warum gibt es die neue Mütterente nur für vor 1992 geborene Kinder?
Bei Kindererziehungszeiten für nach 1992 geborene Kinder, sind bereits vor der Reform bis zu drei Rentenpunkte für die Erziehungszeit der Kinder vorgesehen. Bei der neuen Mütterente handelt es sich um einen Versuch oder die Umsetzung eines Wahlversprechens(?) der Bundesregierung, die bisher bestehende Ungerechtigkeit zwischen den Geburten vor und nach 1992 auszugleichen.
Was kostet die neue Mütterrente?
Die entgegen dem Rat und die Stimmen vieler Experten beschlossene Mütterente stellt den teuersten Posten im neuen Rentenpaket dar. Nach ersten Berechnungen soll die Mütterente jährlich rund 6,7 Milliarden Euro kosten. In den kommenden vier Jahren werden diese Mehrkosten ausschließlich aus den Rücklagen der Deutschen Rentenversicherung getragen. Ab 2019 soll eine Beteiligung durch den Bund, also eine zusätzliche Finanzierung aus Steuermitteln hinzukommen.
.
Lesen Sie mehr zu dem Thema:
Rentenreform 2014: Bundesregierung hat mit großer Mehrheit das Rentenpaket verabschiedet