Sozialversicherungspflicht:
BSG stellt klar, Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung und ohne ausdrückliche Sperrminorität sind als abhängig beschäftigt und somit sozialversicherungspflichtig einzustufen

In gleich drei Fällen hat das Bundessozialgericht am 11.11.2015 entschieden, dass mitarbeitende Gesellschafter und Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH, die lediglich eine Minderheitsbeteiligung halten und nicht über eine ausdrückliche Sperrminorität verfügen als abhängig beschäftigt und somit als sozialversicherungspflichtig einzustufen seien. Weiterlesen