Die neue Rente ab 63 bedeutet nicht die Schaffung einer neuen Regelaltersgrenze! Ein mögliches Problem für die betriebliche Altersversorgung.
Seit dem 01.07.2014 können langjährig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung bereits mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Möchten die frischgebackenen Rentner nun auch auf die zugesagte Betriebsrente zurückgreifen, führt dies oft zu Problemen.