Sozialversicherung kurz erklärt: Die verschiedenen Versichertenrenten
Versichertenrenten sind Renten, die aus eigener Versicherung gezahlt werden. Im Gegensatz zur Hinterbliebenenrente, die nicht zu den Versichertenrenten gezählt wird, erhalten nur diejenigen eine Versichertenrente, die selbst Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Der Bezug von Versichertenrenten ist im § 99 Abs. 1 SGB VI geregelt. Weiterlesen